Allgemeine Geschäftsbedingungen(AGB) für Seminare, Schulungen, Trainings und Unterweisungen der RENNETTechnologie- und Innovationsberatung GmbH
Allen Dienstleistungen im Rahmen von Seminaren, Schulungen, Trainings und Unterweisungen der RENNET Technologie-und Innovationsberatung GmbH liegen die nachfolgenden Bedingungen zugrunde. Eventuelle Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners finden keine Anwendung.
1. Leistungsumfang
Angebotspreise beziehen sich aufdie im Angebot aufgeführte max. Teilnehmerzahl. Kosten für Hotel, Anreise sowie Verpflegung der Teilnehmer sind nicht in den Seminar- und Trainingsgebührenenthalten, wenn diese nicht explizit aufgeführt werden. Die im Angebot bezeichneten Leistungen werden durch Angestellte der Firma RENNET Technologie-und Innovationsberatung GmbH oder durch beauftragte Referenten erbracht. Die vereinbarten Preise verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer in Höhe des jeweils geltenden Steuersatzes, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Die Dienstleistungen werden durch die Firma RENNET Technologie- und Innovationsberatung GmbH nach den vertraglichen Vereinbarungen durchgeführt. Ein bestimmter Erfolg ist nicht geschuldet. Bei Schulungen sind nichtalkoholische Getränke und Snacks, bei Tagesschulungen Mittagessen enthalten.
2. Vertragsabschluss
Seminare, Schulungen und Workshops bei der RENNET Technologie- und Innovationsberatung GmbH müssen per Webshop, schriftlich, per Telefax, per Email oder über die Internetseite der Firma RENNET Technologie- und Innovationsberatung GmbH gebucht werden. Ein bindender Vertrag kommt erst durch die schriftliche Bestätigung der Anmeldung durch die RENNET Technologie- und Innovationsberatung GmbH zustande.
3. Rücktritt
Schriftliche Abmeldungen können bis2 Wochen vor Seminarbeginn (kundenspezifische Veranstaltungen bis 4 Wochen) kostenfrei erfolgen. Bei einem Rücktritt nach dieser Frist oder beiNichterscheinen wird die vereinbarte Seminargebühr erhoben.
4. Absage
Die RENNET Technologie- und Innovationsberatung GmbH behält sich die Absage oder Verschiebung von Seminarenaus organisatorischen und technischen Gründen vor (z.B. bei Nichterreichen der vom Seminartyp abhängigen Mindestteilnehmerzahl oder kurzfristigem Ausfall eines Referenten, höherer Gewalt). Bei einer Absage durch die RENNET Technologie- und Innovationsberatung GmbH wird versucht, die Teilnehmer auf einen anderen Termin umzubuchen, sofern der Teilnehmer damit einverstanden ist. Ist dem Teilnehmer die Teilnahme aufgrund einer Terminverschiebung nichtmöglich, kann der Vertrag gekündigt werden und bereits bezahlte Seminargebühren werden zurückgezahlt. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht, außer in Fällen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens der gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen der Firma RENNETTechnologie- und Innovationsberatung GmbH
5. Zahlung
Die Zahlung erfolgt in der Regelüber den Webshop bei der Anmeldung. Bei Zahlung auf Rechnung ist die Teilnahmegebührinnerhalb auf der Rechnung angegebenen Frist zahlbar. In der Regel wird in der Rechnung als Fälligkeitstermin 7 Tage angegeben.Eine nur zeitweise Teilnahme an einem Seminar der RENNET Technologie- undInnovationsberatung GmbH berechtigt nicht zur Minderung. Eine Aufrechnung von Seiten des Auftragsgebers gegen Forderungen der Firma RENNET Technologie- und Innovationsberatung GmbH aus diesem Vertragsverhältnis ist nur insoweit möglich, als die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Im Übrigen ist die Aufrechnung unzulässig
6. Körperliche Verfassung undAusrüstung
In der Regel sind für die Schulungen und Workhshops keine gesonderten körperlichen Anforderungen gestellt. Ausnahme ist die Teilnahme an
an Seminaren oder Teamevents mit kombinierten Fitness-Incencitivies der RENNET Technologie- und Innovationsberatung GmbH die teilweise eine hinreichende körperliche Fitness und Belastbarkeit erfodern. In bestimmten Seminaren wird durch besondere Belastungen kontrolliert künstlicher Stress erzeugt, um reale Situationen nachzustellen oder zu vermitteln. Der Auftraggeber sollte sich frühzeitig bei der RENNET Technologie- und Innovationsberatung GmbH über die Anforderungen informieren. Der Auftraggeber ist selber für die Erfüllung dieser Voraussetzungen verantwortlich. Eine Überprüfung durch die Firma RENNET Technologie- und Innovationsberatung GmbH, ob der Auftraggeber die notwendigen Voraussetzungen erfüllt, ist nicht geschuldet. Die Firma RENNET Technologie- und Innovationsberatung GmbH übernimmt keine Haftung für Verletzungen und Schäden,die auf eine unzureichende körperliche Verfassung des Teilnehmers zurückzuführen sind, es sei denn die Firma RENNET Technologie- und Innovationsberatung GmbH führt diese Schäden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbei. Zum Teil ist das Mitbringen von persönlicher Ausrüstung wie Laptops oder bei Teamevent Sportkleidung notwendig. Hierauf wird bei der Seminarbeschreibung hingewiesen. Inwieweit die mitgebrachte Ausrüstung dem Stand der Technik entspricht bzw. ohne Mängel ist, liegt in der Verantwortung des Auftraggebers. Für mitgeführte persönliche Ausrüstungwie Laptops übernimmt die Firma RENNET Technologie- und Innovationsberatung GmbH keine Haftung für Schäden, es sei denn die Firma RENNET Technologie- und Innovationsberatung GmbH führt diese Schäden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbei.
7. Urheberrecht
Eventuell durch die Firma RENNET Technologie- und Innovationsberatung GmbH zu Verfügung gestellte Arbeitsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen auch nicht auszugsweise ohne Einwilligung der Firma RENNET Technologie- undInnovationsberatung GmbH vervielfältigt oder verbreitet werden. Die Firma RENNET Technologie- und Innovationsberatung GmbH behält sich alle Rechte vor.
8. Haftungsbegrenzung
Im Falle einer Pflichtverletzung haftet die Firma RENNET Technologie- und Innovationsberatung GmbH vorbehaltlichweiterer vertraglicher oder gesetzlicher Haftungsvoraussetzungen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit auf Schadensersatz. Ferner haftet die Firma RENNET Technologie- und Innovationsberatung GmbH für die Verletzung von Pflichten, die durch einfache fahrlässige Verletzung verursacht wurden, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertraut und vertrauen darf (wesentliche Vertragspflicht). Die Haftung der Firma RENNET Technologie- undInnovationsberatung GmbH ist im Falle einer leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht auf den vorhersehbaren, typischerweiseeintretenden Schaden begrenzt. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und Haftungsbegrenzungen gelten nicht im Falle von Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Sämtliche Schadensersatzansprüche gegen die Firma RENNET Technologie- und Innovationsberatung GmbH, gleich aus welchem Rechtsgrund, verjähren spätestens in einem Jahr (bei Verbrauchern in zweiJahren) seit der Durchführung des Seminars, im Falle der deliktischen Haftung ab Kenntnis oder grob fahrlässiger Unkenntnis von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Ersatzpflichtigen. Die Regelungen dieses Absatzes gelten nicht im Fall einer Haftung für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit oder bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die Firma RENNET Technologie- und Innovationsberatung GmbH ist bemüht, bei der Auswahl der Dozenten größtmögliche Sorgfalt walten zu lassen. Gleichwohl ist es der Firma RENNETTechnologie- und Innovationsberatung GmbH nicht möglich, die Ausführungen derverschiedenen Dozenten in sachlicher Hinsicht auf ihre Richtigkeit zuüberprüfen. Auch insofern gelten die vorgenannten Haftungsbeschränkungen.
9. Datenschutz
Die der Firma RENNET Technologie-und Innovationsberatung GmbH übermittelten Daten werden maschinell zur Abwicklung der Seminarbuchung und zur Information über weitere Veranstaltungen verarbeitet. Die Namen der Teilnehmer werden eventuell den anderen Seminarteilnehmern über die Teilnehmerlisten zugänglich gemacht. Wenn keine Informationen über weitere Veranstaltungen gewünscht werden, bittet die Firma RENNE Technologie- und Innovationsberatung GmbH um kurze Mitteilung.
10. Persönlichkeitsrechte
Teilweise werden während den Veranstaltungen Fotos gefertigt, welche ggf. zu Werbezwecken durch die Firma RENNETTechnologie- und Innovationsberatung GmbH eingesetzt werden. Es ist möglich,dass auf diesen Fotos auch die Teilnehmer zu erkennen sind. Wenn die Teilnehmer mit der Erstellung und Verwendung der Fotos nicht einverstanden sind, haben sie dies bei Beginn der Veranstaltung mitzuteilen. Andernfalls bestehen zu einemspäteren Zeitpunkt keine Schadensersatzansprüche oder Unterlassungsansprüche oder andere Ansprüche wegen der Verwendung der Fotos durch die Firma RENNET Technologie- und Innovationsberatung GmbH.